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Finanzlexikon: unternehmer

unternehmer

Der Unternehmer (Entrepreneur) ist in der umgangssprachlichen Bedeutung des Begriffs der Inhaber (vgl. Eigentümer) eines Unternehmens bzw. eines Betriebes, den er selbständig und eigenverantwortlich führt.

In der deutschen Gesetzgebung allgemein gibt keine einheitliche Definition des Unternehmerbegriffs.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in § 14 den Unternehmer - in Abgrenzung zum Verbraucher (§ 13 BGB) - wie folgt:

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Der Begriff ist zu unterscheiden von dem des Arbeitgebers, mit dem er nicht notwendig identisch ist.

Von Bedeutung ist die rechtliche Eigenschaft als Unternehmer im Sinne dieser Definition insbesondere für die Bestimmungen des Verbraucherschutzes, insbesondere des Verbrauchsgüterkaufs und des Verbraucherdarlehensvertrages.

Das deutsche Umsatzsteuergesetz stellt folgende Anforderungen zur Klassifikation als Unternehmer (im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG, vereinfacht):

* Unternehmer ist, wer eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt, selbständig ausübt.
o ist, wer schließt im Gegensatz zum BGB nicht nur rechtfähige Personen mit ein (natürliche u. juristische Personen sowie Personengesellschaften), sondern auch nichtrechtsfähige wie z.B. eine Erbengemeinschaft deren Rechtsfähigkeit noch nicht bestätigt ist.
o nachhaltig impliziert die Wiederholungsabsicht(jmd. der seine Briefmarkensammlung einzeln über 2 Jahre verteilt verkauft, ist kein Unternehmer, weil er, wenn alle verkauft sind, aufhört. Kauft er jedoch gezielt Briefmarken um seine Sammlung zu komplettieren und somit ihren Wert beim Verkauf zu steigern, handelt es sich um einen Unternehmer).
o ohne Gewinnerzielungsabsicht (im Gegensatz zum EStG).

Hingegen die Kriterien im Einkommensteuergesetz (§ 15 Abs. 2):

* Eine selbständige, nachhaltige Betätigung
* mit der Absicht Gewinn zu erzielen
* Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

(gilt für natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften)

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